Arnold-Immobilien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zwischen der Arnold Immobilien GmbH als Makler und dem Verbraucher

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerleistungen der Arnold Immobilien GmbH, Gabelsbergerstr. 59, 80333 München (nachfolgend „Makler"), gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Ein Maklervertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Objektexposé anfordert, ein Besichtigungstermin vereinbart wird oder sonstige Maklerleistungen in Anspruch genommen werden. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.

§ 2 Art und Umfang der Maklerleistung

(1) Der Makler schuldet eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung im Sinne des § 652 BGB.

(2) Die Tätigkeit des Maklers umfasst insbesondere die Objektrecherche, Bereitstellung von Informationen, Nachweis der Vertragsgelegenheit, Unterstützung bei Besichtigungen sowie die Vermittlung zwischen Kunde und Kauf-/Vertragspartei.

§ 3 Provision

(1) Die Provision entsteht, wenn infolge der Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (insbesondere Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt.

(2) Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé oder einer individuellen Vereinbarung. Sie ist fällig und zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung, sofern im Hauptvertrag oder Exposé nichts anderes vereinbart wird.

(3) Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag wirtschaftlich identisch zu dem vom Makler nachgewiesenen Objekt ist oder der Vertragsschluss über eine Person erfolgt, die in besonderem persönlichen oder rechtlichen Verhältnis zum Kunden steht (z. B. Ehepartner, Lebenspartner, Unternehmen des Kunden).

§ 4 Weitergabeverbot

(1) Sämtliche Informationen, Objektangaben und Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet.

(2) Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und kommt es aufgrund der Weitergabe zum Abschluss eines Hauptvertrages durch einen Dritten, schuldet der Kunde die vereinbarte Provision.

§ 5 Vorkenntnis

Ist dem Kunden ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Andernfalls gilt der Nachweis als ursächlich.

§ 6 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenverletzung entsteht.

§ 7 Eigentümerangaben / Haftung für Objektinformationen

(1) Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben des Eigentümers oder Dritter. Der Makler übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

(2) Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben des Eigentümers zu überprüfen; der Kunde hat die Daten vor Vertragsschluss eigenständig zu prüfen.

§ 8 Aufwendungsersatz

(1) Der Makler kann dem Kunden nach vorheriger Vereinbarung tatsächlich entstandene Aufwendungen in Rechnung stellen, wenn ein Hauptvertrag nicht zustande kommt.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

(3) Die Geltendmachung von Aufwendungsersatz erfolgt unabhängig von einem Provisionsanspruch.

§ 9 Haftung

(1) Der Makler haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Der Makler haftet nicht für die Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Vertragserfüllungsbereitschaft der vermittelten Vertragspartei.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließt der Kunde den Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag ab (z. B. telefonisch, per E-Mail oder online), steht ihm ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Maßgabe der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung zu.

(2) Der Kunde kann verlangen, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt. In diesem Fall hat der Kunde bei Widerruf einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler seine Leistungen vollständig erbracht hat und der Kunde dem vorzeitigen Erlöschen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 11 Laufzeit und Beendigung

Der Maklervertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein ordentlicher Kündigungsanspruch besteht nicht, wenn eine feste Laufzeit vereinbart wurde.

§ 12 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß der Datenschutzerklärung. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO.

§ 13 Gerichtsstand

Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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